Nachhaltiges Bauen mit KFW-Förderung
Energieeffiziente Neubauten
KFW-Förderungen
Unsere Experten in Finanzierung, Energieberatung und Bauunternehmung helfen Ihnen dabei, von Förderdarlehen und autarkem Wohnen zu profitieren. Mit individuellen Bauplanungen und erstklassiger Baubetreuung in Meister-Qualität verwirklichen wir Ihre Visionen. Keine begrenzten Plätze, aber begrenzte Zeit!
- NACHHALTIG
- EFFIZIENT
- FINANZIERBAR
Vorteile die für sich sprechen:
- GÜNSTIGER, GEFÖRDERTER KFW-KREDIT
- AUTARKES WOHNEN
- NAHEZU 100% ÖKOLOGISCH BAUEN UND LEBEN
- GELD VERDIENEN DURCH ÜBERSCHÜSSIGE ENERGIE
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Der Traum vom Eigenheim - wir machen ihn möglich mit der KFW-Familienförderung
KFW-Förderung 300
Nachhaltiges Bauen mit bis zu 270.000 € pro Wohneinheit
Ein eigenes Haus zu bauen, ist eine große Sache. Finanziell sowieso. Aber auch emotional. Schließlich möchten Sie Ihr Traumhaus perfekt umsetzen. Wir unterstützen Sie dabei.
Voraussetzungen für eine KFW-Förderung “Wohneigentum für Familien - Neubau”
- Ein Haus gilt dann als “klimafreundliches Wohngebäude”, wenn es mindestens dem Effizienzhausstandard 40 und den Bedingungen des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus” (QNG-Plus) oder “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-Premium) entspricht.
- Es darf in seinem Lebenszyklus nur so wenig CO2 ausstoßen, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden.
- Es darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.
- Für Familien oder Alleinerziehende mit einem Kind unter 18 Jahren gilt eine obere Einkommensgrenze des zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommens von 90.000 Euro. Mit jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Sie als Familie mit drei Kindern dürfen also maximal 80.000 Euro jährlich verdienen, um die Förderung in Anspruch zu nehmen.
- Damit Sie für die KfW-Förderung bei Projekt Energiehaus in Frage kommen, muss das Haus von Ihrer Familie selbst bewohnt werden. Sie dürfen vorher kein Wohneigentum oder einen Anteil an Wohneigentum besessen und zudem kein Baukindergeld in Anspruch genommen haben. Ihr geplantes Wohnobjekt muss außerdem ein “klimafreundliches Wohngebäude” sein.
- Die Kreditsumme richtet sich außerdem nach der Anzahl der Kinder in Ihrem Haushalt.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
KFW-Förderung 296
Nachhaltiges Bauen mit bis zu 100.000 € pro Wohneinheit
Das Programm fördert den Neubau und Erstkauf von klimafreundlichen und flächeneffizienten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen. Ziel ist es, bezahlbaren, energieeffizienten Wohnraum mit niedrigen Treibhausgasemissionen zu schaffen.
Voraussetzungen für eine KFW-Förderung “Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment”
- Der Neubau muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen.
- Der Neubau darf in seinem Lebenszyklus nur so wenig CO2 ausstoßen, dass die Anforderung an die Treibhausgasemissionen in Gebäudelebenszyklus erfüllt werden.
- Der Neubau muss eine Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche besitzen.
Der Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus muss unterschritten werden.
Darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen.
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
KFW-Förderung 297 + 298
Nachhaltiges Bauen mit bis zu 150.000 € pro Wohneinheit
Die Programme KfW 297 & 298 – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude bieten zinsgünstige Kredite für den Bau oder Kauf von energieeffizienten, klimafreundlichen Wohnimmobilien. Je höher der Nachhaltigkeits- und Effizienzstandard, desto höher die mögliche Förderung (bis 150 000 € pro Wohneinheit). Die Förderung hilft dabei, zukunftsfähiges Bauen finanziell attraktiver zu machen.
Voraussetzungen für eine KFW-Förderung “Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude”
- KfW 297: für Neubauten zur Selbstnutzung (Eigentumshaus/-wohnung)
- KfW 298: für Neubauten zur Vermietung oder andere Nutzung (z. B. Kapitalanlage)
- Effizienzhaus 40: niedriger Energiebedarf und strengere CO₂-Grenzwerte.
Das Gebäude muss ohne fossile Heizsysteme (Öl, Gas, Biomasse) auskommen. - Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: Für die höhere Förderhöhe (150.000 €) ist zusätzlich ein Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-Plus oder Premium) erforderlich. Dies bescheinigt ökologische, nachhaltige Bauweisen über Effizienz hinaus.
- Effizienzhaus 55 – befristete zusätzliche Stufe: Seit Dezember 2025 gibt es befristet eine weitere Stufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“, die ebenfalls förderfähig ist, wenn Bauvorhaben bereits genehmigt sind und noch nicht begonnen wurden.
- Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden – nicht rückwirkend.
Stand 01.04.2026
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